Einladung zur Sitzung Nr. 1 im Jahr 2023

Wir laden alle an den Themen Gesellschaft, Migration und Integration interessierten Menschen ein, zu unserer 1. Sitzung mit neuem Vorstand der AG Migration und Vielfalt Breisgau im Jahr 2023 hinzuzukommen. Genoss_innen, Menschen ohne SPD-Mitgliedschaft – alle demokratisch gesinnten Personen sind herzlich willkommen.

Unser Treffen findet statt am Mittwoch, den 25. Januar 2023, Beginn 18:00 Uhr, im SPD Regionalzentrum, Merzhauser Straße 4, 79100 Freiburg, 6. OG, großer Sitzungsraum.

Tagesordnungspunkte:

1.    Bewertung des neuen Chancen-Aufenthaltsrechts

2.    Reformpläne zur Einbürgerung

3.    Aktuelle Situation zur Unterbringung von Geflüchteten in der Region

4.    Schreiben eines Freiburger Genossen zum Dublin-Verfahren Fall einer ihm bekannten Person mit Fluchthintergrund

5.    Planung eines Austauschtreffens mit der AG Migration und Vielfalt der Landes-SPD Baden-Württemberg

6.    Planung eines Austauschtreffens mit dem Freiburger Verein Fairburg

7.    Sonstiges

Herzliche Grüße
Basar Alabay · Franziska Ehmer · Jan Paul Elchlepp

Einladung zur Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen am 16.11.22 in Freiburg

Liebe Genossinnen und Genossen,

wir laden Euch herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen ein. Die SPD AG Migration und Vielfalt Breisgau ist eine Arbeitsgemeinschaft der drei Kreisverbände Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.

Wann: 16. November 2022, 18:00 Uhr 

Ort: Sitzungsraum SPD Regionalzentrum Südbaden, Merzhauser Str. 4, 79100 Freiburg i.Br. 

Folgende Tagesordnung schlagen wir vor:

1.      Begrüßung und Konstituierung

2.      Wahl der Mandatsprüfungs- und Zählkommissionen

3.      Bericht der Mandatsprüfungskommission

4.      Rechenschaftsbericht und Aussprache

5.      Entlastung des Vorstands

6.      Neuwahl des Vorstands für zwei Jahre:

      a) Vorsitzende/r

      b) Stellvertreter/in

      c) Beisitzer/in

7.      Sitzungsplanung der AG in 2023 

8.      Sonstiges

Wir freuen uns, Euch an diesem Abend zu sehen. 

Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen

Bernd & Başar & Jan

SPD AG Migration und Vielfalt Breisgau

Vorsitzender: Bernd Engesser, Kirchzarten

Beisitzer: Dr. Başar Alabay, Emmendingen

Jan Paul Elchlepp, Denzlingen

Kontakt: basar@spd-agmuv-breisgau.de

MV SPD AG MuV Breisgau + Buchvorstellung „Töchter des Todes“ von Ulrike Blatter

Die SPD Arbeitsgemeinschaft „Migration und Vielfalt Breisgau“ lädt herzlich zu ihrer Mitgliederversammlung mit anschließender öffentlicher Lesung ein – am Samstag, den 03.10.20 ab 15:30 Uhr im Roccasaal in Denzlingen. Die Veranstaltung ist in einen nichtöffentlichen Teil mit Vorstandswahlen und eine öffentliche Lesung gegliedert. Ab 17 Uhr stellt Ulrike Blatter ihren Roman „Töchter des Todes“ vor:

Was geschieht, wenn in einer Deutschen Stadt eine Bombe explodiert?

Wenn die scheinbar gut integrierte Migrantin Semina sich scheinbar dem IS anschloss und sich offenbar nach Syrien abgesetzt hat? Wie reagiert die Familie, wie reagieren die Freunde und Bekannten? Wie läuft die öffentliche Debatte, vor allem in den „Sozialen Medien“?

Ulrike Blatter entwickelt ein vielschichtiges gesellschaftliches Szenario, ohne einfache Schuldzuweisungen und Stereotypen. Feindbilder fördern Radikalisierung und Hass, das erleben wir bei den Themen Migration ebenso wie aktuell bei den Coronademos. Die immer identischen Mechanismen spalten Gesellschaften und bedrohen unser freiheitliches und friedliches Zusammenleben.

Ulrike Blatter ist 57 Jahre alt und hat bis 2010 als Ärztin gearbeitet, u.a. mit jungen Menschen mit sozialen und psychischen Problemen. Diese Arbeit setzt sie auch heute noch ehrenamtlich fort. Seit 2002 ist sie als Dozentin in der Erwachsenenbildung tätig. Seit 2010 hauptberuflich als freie Autorin. Mittlerweile sind fünf Romane in Publikumsverlagen erschienen; daneben einige Kurzgeschichtenbände sowie Texte in diversen Anthologien.

Wir freuen uns auf Sie und auf die anschließende Diskussion.

Um Anmeldung unter  ana.agatiev@spd.de wird gebeten.

*Alle Coronabedingten Auflagen werden eingehalten.


Agenda des Tages

Mitgliederversammlung 2020 der SPD AG Migration und Vielfalt Breisgau

der drei SPD Kreisverbände Emmendingen, Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald.

 

Nichtöffentlicher Teil: Wahl des Vorstands:

Wann: 3. Oktober 2020, 15:30 Uhr
Ort: Roccasaal Denzlingen, Hauptstraße 134, 79211 Denzlingen

Folgende Tagesordnung schlagen wir vor:

1. Begrüßung und Konstituierung
2. Wahl der Mandatsprüfungs- und Zählkommissionen
3. Grußworte
4. Bericht der Mandatsprüfungskommission
5. Rechenschaftsbericht und Aussprache
6. Entlastung des Vorstands
7. Neuwahl des Vorstands für zwei Jahre:
a) Vorsitzende/r
b) zwei Stellvertreter/innen
c) Beisitzer/innen
8. Sonstiges

Öffentlicher Teil: Buchvorstellung „Töchter des Todes“ von Ulrike Blatter

Mit Ulrike Blatter
Wann: 3. Oktober 2020, 17:00 Uhr
Ort: Roccasaal Denzlingen, Hauptstraße 134, 79211

Wir freuen uns, Dich an diesem Nachmittag zu sehen.

Um Anmeldung unter  ana.agatiev@spd.de wird gebeten.

Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen

Bernd & Ana & Ismael

 

 

 Da die SARS-CoV-2-Pandemie (Corona-Pandemie) noch nicht vorüber ist, gelten für diese Veranstaltung folgende Auflagen:

 Alle Anwesenden sind verpflichtet, eine Mund-Nasenschutz-Maske mitzubringen und zu tragen, wenn sie nicht auf ihrem zugewiesenen Platz sitzen. Auf den Plätzen werden die Mindestabstände eingehalten, hier ist das Tragen der Maske nicht notwendig.
 Vor dem Eintritt sind die Hände zu desinfizieren (Desinfektionsmittel steht vor Ort bereit)
 Ebenso wird auf die Abstandsregeln geachtet.
 Zudem bitten wir einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen und diesen nur selbst zu verwenden.
 Unterlagen, die Dir vorab zugesandt werden, sollten bitte mitgebracht werden. Vor Ort werden sie nicht mehr ausgelegt.
 Es wird keine Bewirtung geben, bitte bringe Dir Getränke für die Sitzung selbst mit.
 Die Mandatsprüfung wird 30 Minuten vorher da sein. Daher bitten wir, frühzeitig anzureisen
 Bei Betreten oder Verlassen des Saales gilt es, sich bei der Mandatsprüfung an- und abzumelden
 Genoss*innen mit grippeähnlichen Symptomen oder Kontakt mit (ehemals) infizierten Personen innerhalb der letzten 14 Tage bitten wir zuhause zu bleiben.

„Der UN-Migrationspakt – kommt jetzt die ganze Welt zu uns?“

Wir laden herzlich ein zum Diskussionsvortrag:

„Der UN-Migrationspakt – kommt jetzt die ganze Welt zu uns?“

4. Januar 2019, 19:00 Uhr

Bürgersaal der Verwaltungsscheune, Talvogteistr. 2A in Kirchzarten

Wie immer, wenn das Wort „Migration“ auftaucht, gehen in den Medien die Wellen hoch. Gerüchte, Fake-News und Unterstellungen kursieren. So auch bei der Diskussion um den „Migrationspakt“ (Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration – Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migratio) der Vereinten Nationen. Die AG Migration und Vielfalt Breisgau der SPD und der SPD-Ortsverein Dreisamtal wollen mit Fakten die Diskussion versachlichen. Als Referent konnte der VN-Mitarbeiter Eckart Schiewek gewonnen werden.


Der Referent: Eckart Schiewek

ist seit September 2017 Mitglied im SPD Ortsverein Dreisamtal, der Ausgang der Wahl hat ihn vom Wähler zum Parteimitglied gemacht. Ausgebildet als Historiker und Sprachwissenschaftler (Universität Bamberg 1995) hat er in der Mitte der 90er Jahre als Freiwilliger in der humanitären Hilfe in Mittel- und Südasien gearbeitet.

Seit Januar 2000 arbeitet er für die Vereinten Nationen in verschiedenen Aufgabenbereichen (Politik, Menschenrechte, Sicherheitsmanagement). Er arbeitete 2001 bis 2004 für die Übergangsregierung und Verfassungsgebende Versammlung in Afghanistan, 2004 für die Nationalversammlung und Übergangsregierung im Irak. Ab 2005 war er Berater für besondere Aufgaben für den Sondergesandten des Generalsekretärs in Afghanistan für Untersuchung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen. Ab 2009 war er stellvertretender Leiter der Sicherheitsabteilung.

Seit 2011 ist er in New York in der Hauptabteilung Politik dem Sicherheitsrat beigeordnet, ist stellvertretender Sekretär für zwei Sanktionsausschüsse des Rates. Er ist Experte im Rahmen der Sanktionsregime für Waffen- und Rüstungskontrollen, Finanz- und Vermögenssperren und Grenzkontrollsysteme.

Eckart Schiewek kann somit als ausgewiesener Kenner des „Maschinenraums der Weltpolitik“ gelten.

Alle an sachlichen Informationen zum Thema Interessierten sind zu diesem spannenden Abend eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Wir freuen uns, Dich am 4. Januar auf der Veranstaltung treffen zu dürfen. Bis dahin aber wünschen wir Dir besinnliche Feiertag


Zum Hintergrund:

Der UN-Migrationspakt wird seit 2015 öffentlich diskutiert. Angesichts der zunehmenden weltweiten Flüchtlings- und Migrationsbewegungen tagte die UN-Generalversammlung am 19. September 2016 zum Thema: die 193 Mitgliedsstaaten verabschiedeten einstimmig die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten. Darin bekräftigten die Staaten die bestehenden internationalen Schutzvereinbarungen in einem Dokument, Resolution 71/1 der Vollversammlung. Wie alle Beschlüsse der Vollversammlung in diesem Bereich handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung. Es wurde also kein internationales Recht gesetzt, sondern bestehendes Recht bestätigt und koordinierte Umsetzungsmaßnahmen formuliert.

Um das Flüchtlingsproblem besser bewältigen zu können, beauftragte die Generalversammlung das UN-Flüchtlingshilfswerk, bis 2018 zwei weltweite Übereinkünfte zu erreichen: Einerseits den „Globalen Pakt für Flüchtlinge“ zur besseren Teilung der Verantwortung für Flüchtlinge und einen zweiten „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ für den Umgang mit Migranten und Migration.

Die Grundlagen des GCM wurden vom Botschafter der Schweiz bei den Vereinten Nationen, Jürg Lauber, dem Botschafter Mexikos Juan José Gómez Camacho und der Sonderbeauftragten für Internationale Migration Louise Arbour im Auftrag des Präsidenten der UN-Generalversammlung zwischen Frühjahr 2017 und Sommer 2018 unter Einbindung der UN-Mitgliedstaaten ausgehandelt.

Es geht nicht um Flüchtlinge (Zuständig ist das Flüchtlingshilfswerk UNHCR), sondern um „Migration“ also grenzüberschreitende Wanderungsbewegungen von Dauer ohne direkte Bedrohung des Einzelnen. Die Vereinten Nationen haben eine eigene Agentur für diesen Bereich, die Internationale Organisation für Migration“ – kurz IOM, die den Dialog über diesen globalen Pakt organisiert hat.

Unter dem Vorsitz Deutschlands und Marokkos und unterstützt von IOM trafen sich Diplomaten, Politiker und diverse Interessengruppen 2017 und 2018 im Rahmen von mehreren Veranstaltungen des Global Forum on Migration and Development (GFMD) in Wien, Rabat, Genf und Berlin, um Empfehlungen für den Global Compact auszuarbeiten, von denen zahlreiche später beim Entwurf des Dokumentes übernommen wurden. Unterstützend wurden Treffen wie die „Civil Society Days GFMD 2017“ in Berlin und Webinare abgehalten, bei denen diverse Aktivistengruppen Empfehlungen für das GFMD erarbeiteten. Die Geschäftsordnung (Resolution der Vollversammlung 72/L.62) wurde am 31. Juli verabschiedet, der zu verabschiedende Text am Tag davor.

Nach dieser breiten, öffentlichen und sehr transparenten Diskussion über 18 Monate hinweg soll der Migrationspakt von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen am 10-11 Dezember 2018 in Marrakesch verabschiedet werden. Manche Staaten, die 2016 zugestimmt haben, sind nun nicht mehr bereit den Migrationspakt mitzutragen, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika, und auch einige EU-Mitglieder. Ein genauer Blick auf den zu verabschiedenden Entwurf ist geboten, um Falschmeldungen besser entgegentreten zu können.

 

Ankerzentren in Deutschland

Antrag zu Ankerzentren in Deutschland – SPD AG Migration und Vielfalt Breisgau:

An die SPD AG Migration und Vielfalt Baden-Württemberg
An den Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg
An die Kreisvorstände Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald & Freiburg

Antrag:

Wir fordern die SPD dazu auf, geschlossene Ankerzentren für Asylsuchende in Deutschland vollumfänglich abzulehnen. Ebenso soll sich die SPD mit aller Kraft gegen die Errichtung solcher Einrichtungen wehren und sie verhindern.


Begründung:

Es handelt sich bei Flüchtlingen um Schutzsuchende. Es gilt ihre Menschenwürde zu wahren.
Zwar sind Sammelunterkünfte zu Beginn nicht zu vermeiden, diese sollten jedoch die Kommunikation und den Austausch mit der Bevölkerung ermöglichen. Das heißt, solche Unterkünfte dürfen nicht hermetisch abgeriegelt sein und die Flüchtlinge müssen außerdem das Recht haben, sich frei zu bewegen.
Des Weiteren ist geplant, dass die Rechtsberatung auch in den Ankerzentren vonstattengehen soll. Wir sehen hier das Risiko, dass Flüchtlinge nicht genügend über ihre Rechte und ihren Asylantrag informiert werden. Eine Sozial- und Verfahrensberatung kann eine Rechtsberatung- und Vertretung nicht ersetzen. Diese ist in den Ankerzentren nicht zu gewährleisten.
Durch Ankerzentren wird Integration verhindert: Wir erleben es jetzt schon, dass Asylsuchende zu lange in Sammelunterkünften leben. Durch abgeriegelte Ankerzentren wird, insbesondere bei jungen Menschen, die Chance genommen einer Beschäftigung nachzugehen oder sich eine Ausbildung zu suchen.
Auch für minderjährige bzw. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Ankerzentren kein geeigneter Ort. Wir sehen hier klare Gefahren einer Re-Traumatisierung und einer Stigmatisierung, welche durch einen Aufenthalt in geschlossenen Ankerzentren schwer zu durchbrechen sind.

AG Migration und Vielfalt gegründet

Veröffentlicht am 08.03.2018 auf https://www.spd-breisgau-hochschwarzwald.de/meldungen/ag-migration-und-vielfalt-gegruendet :

Am letzten Wochenende hat sich die AG Migration und Vielfalt gegründet. Der Initiator Ismael Hares hat dafür die Aktivitäten von schon bestehenden Arbeitskreisen in Freiburg und den benachbarten Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald gebündelt.

Die Gründungsversammlung leitete die Vorsitzende der Landes-AG Isabel Cademartori unterstützt von Sabine Wölfle und Luisa Boos. Alle drei sahen die klare Notwendigkeit, dieses Thema stärker in den Fokus der Partei zu rücken. Der SPD als Partei aber auch die Wählerschaft sind in dieser Frage oft gespalten und suchen noch nach Antworten. Allzu oft versuchen wir, es allen recht zu machen und das führt dann häufig zu Funkstille. Hier kann eine starke AG einen wichtigen Diskussionsbeitrag leisten.

Bei den Wahlen des ersten Vorstandes der AG wurde der Freiburger Ismael Hares zum Vorsitzenden bestimmt. Ihm zur Seite stehen als Stellvertreter Ana Agatiev aus dem Landkreis Emmendingen und Bernd Engesser aus unserem Landkreis. Die drei werden von insgesamt 11 Beisitzern unterstützt. Es ist also ein sehr schlagkräftiges Team entstanden und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dieser Truppe.

Den inhaltlichen Teil der Veranstaltung bestritt dann der Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler. Er vertritt Angehörige der NSU-Opfer bei ihrer Nebenklage im Zschäpe-Prozess. Sein Vortrag war eine beklemmende Klage über ein Versagen auf sehr vielen Ebenen. Der Staat hat versagt, weil die V-Männer des Verfassungsschutzes die rechte Szene in Thüringen und auch NSU durchaus auch mit viel Geld erst groß gemacht hat. Der Staat will davon bis heute nichts wissen. Die Polizei hat versagt, weil sie quer über die Republik und in allen Fällen gar nicht erst in Richtung Rechtsradikale ermittelt hat, sondern Täter und Opfer als Rauschgifthändler kriminalisiert hat. Die Medien haben versagt, was sich allein schon in dem Begriff Döner-Morde ausdrückt und die Gesellschaft hat versagt, weil es das genauso auch aufgenommen hat.

Der Vortrag kann hier nachgehört werden:

Integration ermöglichen

Die AG Migration und Vielfalt Breisgau, eine Arbeitsgemeinschaft der SPD-Kreisverbände Freiburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald legt schnell umsetzbaren Antrag zur Verbesserung der Situation Geflüchteter in Ausbildung und mit Arbeitsplatz vor:

Damit Flüchtlinge mit Arbeitsplatz bleiben dürfen (veröffentlicht am Fr, 27. Juli 2018 auf badische-zeitung.de)

In den vergangenen Jahren sind viele Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland in Deutschland eingereist, die hier mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung leben und eine Ausbildung machen oder in festen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Die Situation dieser Menschen ist durch Unsicherheit und permanente Angst vor der Abschiebung geprägt: Flüchtlinge mit einem festen Arbeitsplatz verlieren nach Ablehnung des Asylantrags sofort das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis, haben keinerlei Anspruch auf Duldung und können sofort ausgewiesen werden. Sie empfinden es als Willkürentscheidung und sehen einer ungewissen Zukunft entgegen. Flüchtlinge mit Ausbildungsvertrag haben ein Anrecht auf Duldung, also Aussetzung der Abschiebung. Die Praxis wird in den Bundesländern jedoch uneinheitlich gehandhabt. Geflüchtete stehen unter jahrelangem, stark belastendem Druck. Sie müssen traumatische Erfahrungen ihrer Flucht verarbeiten und sollen sich in ihrer neuen Umgebung so schnell wie möglich integrieren. Haben sie dann schließlich einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz gefunden, werden sie dennoch wie Menschen zweiter Klasse behandelt, obwohl sie Steuern und Sozialabgaben entrichten. Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gilt für alle Menschen. Hier wird sie mit Füßen getreten. Auch für Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe ist die Situation schwierig, da keine Rechts- und Planungssicherheit besteht. Ein Arbeitgeber, der nach Überwindung vieler bürokratischer Hürden Flüchtlinge eingestellt hat, wird es sich gut überlegen, Flüchtlinge einzustellen, wenn er – wie mehrfach geschehen – fürchten muss, dass gut eingearbeitete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Arbeitsplatz weggeholt werden, um sie abzuschieben. Damit verliert er nicht nur investiertes Betriebskapital, sondern womöglich auch eine künftige Fachkraft, die er händeringend gesucht, aber auf dem Arbeitsmarkt bis dato nicht gefunden hatte. Dies richtet betriebs- und volkswirtschaftlichen Schaden an – besonders in Mangelberufen. Die Auswirkungen auf die anderen dort Beschäftigten sind massiv, vor allem wenn auch dies Migranten sind. Die vorgeschlagene Ergänzung zum Aufenthaltsgesetz hätte zudem den Vorteil, dass laufende Asylverfahren des definierten Www.spd-breisgau-hochschwarzwald.de Seite 13 Personenkreises beendet und die Verwaltungsgerichte entlastet werden. Darüber hinaus entsteht Rechtssicherheit für Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe und natürlich die Geflüchteten. Angesichts der derzeitigen Überlastung der Verwaltungsgerichte ist es von hohem Interesse, die Gesetzesänderung zeitnah umzusetzen. Der von der AG Migration und Vielfalt Breisgau den Gremien der SPD mit vorgelegte Gesetzesentwurf lautet:

Antrag auf Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet), zuletzt geändert am 08.03.2018: Ergänzung des Abschnitts 3: Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung um den neuen § 17 c.

Ausländer, die derzeit bereits mit einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland leben oder in Deutschland geduldet sind, erhalten unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens und des Einreisewegs eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie eine anerkannte Ausbildung begonnen haben für die gesamte Dauer der Ausbildung. Sollte die Ausbildung abgebrochen werden, ist die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 9 Monaten eine andere Ausbildung zu beginnen. Nach Ende der Ausbildung erhalten diese Personen eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung innerhalb einer Frist von 9 Monaten ein Arbeitsverhältnis beginnen, das es ihnen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und wenn sie bis dahin in Deutschland nicht straffällig geworden sind. Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist der Nachzug von Ehepartnern und Kindern möglich.

Ergänzung des Abschnitts 4: Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit um den neuen § 18 e.

Ausländer, die derzeit bereits mit einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland leben oder in Deutschland geduldet sind, sollen unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens und des Einreisewegs eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten, wenn sie seit mindestens 6 Monaten in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, das es ihnen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Sollten sie innerhalb der drei Jahre arbeitslos werden, sollen sie die Möglichkeit erhalten, innerhalb von 6 Monaten ein neues Arbeitsverhältnis vorzuweisen. Nach drei Jahren Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis, das es ihnen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sollen diese Personen eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist und wenn sie bis dahin in Deutschland nicht straffällig geworden sind. Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist der Nachzug von Ehepartnern und Kindern möglich.

 

 

 

 

„NSU: jederzeit wieder?“

Empörung reicht nicht – Mehmet Daimagüler

„NSU: jederzeit wieder?“

Vortrag und Diskussion mit dem
Anwalt der Nebenklage im NSU-Prozess Mehmet Daimagüler
am 3. März um 17.00 Uhr in der Mensa der Hebelschule 
Engelbergerstraße 2, Freiburg

Mehmet Daimagülers Lebenslauf ist alles andere als gewöhnlich. Als Sohn türkischer Arbeitsmigranten hat er sich auf der Bildungsleiter von der Hauptschule bis zum Abitur hochgearbeitet. Danach studierte er Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften und Philosophie. Seinen Master in Public Administration erwarb er schließlich in Harvard.

Im Bundestag hat er u.a. für Wolfgang Kubicki gearbeitet. 1997 wurde er in den FDP Bundesvorstand gewählt. Mittlerweile ist er aus der FDP wieder ausgetreten. Beruflich war er als Berater für die „Boston Consulting Group“ und als „Regional Head Middle East and Africa“ für die im Bereich erneuerbarer Energien aktive „Conergy“ aus Hamburg tätig.

Sein langjähriges publizistisches Engagement galt stets den Menschen, denen das Etikett „Migrationshintergrund“ anhaftet. Er veröffentlichte Kolumnen in Die Welt, taz und der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung. Auch als Autor mehrerer Bücher setzte er sich mit den Hürden und Chancen derer auseinander, die in Deutschland „mit Migrationshintergrund“ leben, aufwachsen und ihren Platz in der Gesellschaft finden müssen.

In den Fokus der breiten Öffentlichkeit gelangte Mehmet Daimagüler als Opferanwalt im NSU-Prozess, wo er mit seinen mitunter polarisierenden Einlassungen zum viel gefragten Gesprächs-partner deutscher und türkischer Medien wurde. So beklagte er ein „ungeheuerliches Versagen des Staates“, der weder die Opfer beschützen noch die Verbrechen in Gänze habe aufklären können. Die Erfahrungen im Prozess und die Aussagen seiner Plädoyers verarbeitet Daimagüler in seinem aktuellen Buch „Empörung reicht nicht! Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran. Mein Plädoyer im NSU-Prozess“, erschienen 2017 bei Bastei Lübbe.

Am 3. März wird er in Freiburg über seine Erfahrungen im NSU-Prozess berichten und sich
anschließend den Fragen der interessierten Zuhörerschaft stellen.

Wir freuen uns außerordentlich, mit Mehmet Daimagüler, dem erfolgreichen Migranten, Wirtschaftsberater, Politiker, Philosophen, Schriftsteller und Anwalt, den Auftakt unserer Arbeit in der neu gegründeten SPD-AG „Migration & Vielfalt Breisgau“ gestalten zu können.

Herzlich Willkommen

auf der Hompage unserer sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Migration und Vielfalt im Breisgau.

Wir setzen uns innerhalb der SPD für eine freie, offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft ein mit besonderem Fokus auf den Themenbereich rund um Migration. Wir treffen uns regelmäßig zu Diskussion- und Arbeitssitzungen, abwechselnd in den Stadt-/Landkreisen Freiburg, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald. Sie sind auch als Noch-nicht-SPD-Mitglied herzlich Willkommen bei unseren Treffen.

Mit solidarischen Grüßen

Ismael Hares

Vorsitzender SPD AG MuV Breisgau