„Der UN-Migrationspakt – kommt jetzt die ganze Welt zu uns?“

Wir laden herzlich ein zum Diskussionsvortrag:

„Der UN-Migrationspakt – kommt jetzt die ganze Welt zu uns?“

4. Januar 2019, 19:00 Uhr

Bürgersaal der Verwaltungsscheune, Talvogteistr. 2A in Kirchzarten

Wie immer, wenn das Wort „Migration“ auftaucht, gehen in den Medien die Wellen hoch. Gerüchte, Fake-News und Unterstellungen kursieren. So auch bei der Diskussion um den „Migrationspakt“ (Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration – Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migratio) der Vereinten Nationen. Die AG Migration und Vielfalt Breisgau der SPD und der SPD-Ortsverein Dreisamtal wollen mit Fakten die Diskussion versachlichen. Als Referent konnte der VN-Mitarbeiter Eckart Schiewek gewonnen werden.


Der Referent: Eckart Schiewek

ist seit September 2017 Mitglied im SPD Ortsverein Dreisamtal, der Ausgang der Wahl hat ihn vom Wähler zum Parteimitglied gemacht. Ausgebildet als Historiker und Sprachwissenschaftler (Universität Bamberg 1995) hat er in der Mitte der 90er Jahre als Freiwilliger in der humanitären Hilfe in Mittel- und Südasien gearbeitet.

Seit Januar 2000 arbeitet er für die Vereinten Nationen in verschiedenen Aufgabenbereichen (Politik, Menschenrechte, Sicherheitsmanagement). Er arbeitete 2001 bis 2004 für die Übergangsregierung und Verfassungsgebende Versammlung in Afghanistan, 2004 für die Nationalversammlung und Übergangsregierung im Irak. Ab 2005 war er Berater für besondere Aufgaben für den Sondergesandten des Generalsekretärs in Afghanistan für Untersuchung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen. Ab 2009 war er stellvertretender Leiter der Sicherheitsabteilung.

Seit 2011 ist er in New York in der Hauptabteilung Politik dem Sicherheitsrat beigeordnet, ist stellvertretender Sekretär für zwei Sanktionsausschüsse des Rates. Er ist Experte im Rahmen der Sanktionsregime für Waffen- und Rüstungskontrollen, Finanz- und Vermögenssperren und Grenzkontrollsysteme.

Eckart Schiewek kann somit als ausgewiesener Kenner des „Maschinenraums der Weltpolitik“ gelten.

Alle an sachlichen Informationen zum Thema Interessierten sind zu diesem spannenden Abend eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Wir freuen uns, Dich am 4. Januar auf der Veranstaltung treffen zu dürfen. Bis dahin aber wünschen wir Dir besinnliche Feiertag


Zum Hintergrund:

Der UN-Migrationspakt wird seit 2015 öffentlich diskutiert. Angesichts der zunehmenden weltweiten Flüchtlings- und Migrationsbewegungen tagte die UN-Generalversammlung am 19. September 2016 zum Thema: die 193 Mitgliedsstaaten verabschiedeten einstimmig die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten. Darin bekräftigten die Staaten die bestehenden internationalen Schutzvereinbarungen in einem Dokument, Resolution 71/1 der Vollversammlung. Wie alle Beschlüsse der Vollversammlung in diesem Bereich handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung. Es wurde also kein internationales Recht gesetzt, sondern bestehendes Recht bestätigt und koordinierte Umsetzungsmaßnahmen formuliert.

Um das Flüchtlingsproblem besser bewältigen zu können, beauftragte die Generalversammlung das UN-Flüchtlingshilfswerk, bis 2018 zwei weltweite Übereinkünfte zu erreichen: Einerseits den „Globalen Pakt für Flüchtlinge“ zur besseren Teilung der Verantwortung für Flüchtlinge und einen zweiten „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ für den Umgang mit Migranten und Migration.

Die Grundlagen des GCM wurden vom Botschafter der Schweiz bei den Vereinten Nationen, Jürg Lauber, dem Botschafter Mexikos Juan José Gómez Camacho und der Sonderbeauftragten für Internationale Migration Louise Arbour im Auftrag des Präsidenten der UN-Generalversammlung zwischen Frühjahr 2017 und Sommer 2018 unter Einbindung der UN-Mitgliedstaaten ausgehandelt.

Es geht nicht um Flüchtlinge (Zuständig ist das Flüchtlingshilfswerk UNHCR), sondern um „Migration“ also grenzüberschreitende Wanderungsbewegungen von Dauer ohne direkte Bedrohung des Einzelnen. Die Vereinten Nationen haben eine eigene Agentur für diesen Bereich, die Internationale Organisation für Migration“ – kurz IOM, die den Dialog über diesen globalen Pakt organisiert hat.

Unter dem Vorsitz Deutschlands und Marokkos und unterstützt von IOM trafen sich Diplomaten, Politiker und diverse Interessengruppen 2017 und 2018 im Rahmen von mehreren Veranstaltungen des Global Forum on Migration and Development (GFMD) in Wien, Rabat, Genf und Berlin, um Empfehlungen für den Global Compact auszuarbeiten, von denen zahlreiche später beim Entwurf des Dokumentes übernommen wurden. Unterstützend wurden Treffen wie die „Civil Society Days GFMD 2017“ in Berlin und Webinare abgehalten, bei denen diverse Aktivistengruppen Empfehlungen für das GFMD erarbeiteten. Die Geschäftsordnung (Resolution der Vollversammlung 72/L.62) wurde am 31. Juli verabschiedet, der zu verabschiedende Text am Tag davor.

Nach dieser breiten, öffentlichen und sehr transparenten Diskussion über 18 Monate hinweg soll der Migrationspakt von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen am 10-11 Dezember 2018 in Marrakesch verabschiedet werden. Manche Staaten, die 2016 zugestimmt haben, sind nun nicht mehr bereit den Migrationspakt mitzutragen, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika, und auch einige EU-Mitglieder. Ein genauer Blick auf den zu verabschiedenden Entwurf ist geboten, um Falschmeldungen besser entgegentreten zu können.

 

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