{"id":69,"date":"2018-11-16T00:53:57","date_gmt":"2018-11-16T00:53:57","guid":{"rendered":"http:\/\/spd-agmuv-breisgau.de\/?p=69"},"modified":"2018-11-22T23:19:24","modified_gmt":"2018-11-22T23:19:24","slug":"integration-ermoeglichen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/spd-agmuv-breisgau.de\/?p=69","title":{"rendered":"Integration erm\u00f6glichen"},"content":{"rendered":"<h4><strong>Die AG Migration und Vielfalt Breisgau, eine Arbeitsgemeinschaft der SPD-Kreisverb\u00e4nde Freiburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald legt schnell umsetzbaren Antrag zur Verbesserung der Situation Gefl\u00fcchteter in Ausbildung und mit Arbeitsplatz vor:<\/strong><\/h4>\n<h4><a href=\"http:\/\/www.badische-zeitung.de\/damit-fluechtlinge-mit-arbeitsplatz-bleiben-duerfen\" target=\"_top\"><strong>Damit Fl\u00fcchtlinge mit Arbeitsplatz bleiben d\u00fcrfen<\/strong> (ver\u00f6ffentlicht am Fr, 27. Juli 2018 auf badische-zeitung.de)<\/a><\/h4>\n<p>In den vergangenen Jahren sind viele Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland in Deutschland eingereist, die hier mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung leben und eine Ausbildung machen oder in festen Arbeitsverh\u00e4ltnis besch\u00e4ftigt sind. Die Situation dieser Menschen ist durch Unsicherheit und permanente Angst vor der Abschiebung gepr\u00e4gt: Fl\u00fcchtlinge mit einem festen Arbeitsplatz verlieren nach Ablehnung des Asylantrags sofort das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis, haben keinerlei Anspruch auf Duldung und k\u00f6nnen sofort ausgewiesen werden. Sie empfinden es als Willk\u00fcrentscheidung und sehen einer ungewissen Zukunft entgegen. Fl\u00fcchtlinge mit Ausbildungsvertrag haben ein Anrecht auf Duldung, also Aussetzung der Abschiebung. Die Praxis wird in den Bundesl\u00e4ndern jedoch uneinheitlich gehandhabt. Gefl\u00fcchtete stehen unter jahrelangem, stark belastendem Druck. Sie m\u00fcssen traumatische Erfahrungen ihrer Flucht verarbeiten und sollen sich in ihrer neuen Umgebung so schnell wie m\u00f6glich integrieren. Haben sie dann schlie\u00dflich einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz gefunden, werden sie dennoch wie Menschen zweiter Klasse behandelt, obwohl sie Steuern und Sozialabgaben entrichten. Artikel 1 des Grundgesetzes \u201eDie W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar\u201c gilt f\u00fcr alle Menschen. Hier wird sie mit F\u00fc\u00dfen getreten. Auch f\u00fcr Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe ist die Situation schwierig, da keine Rechts- und Planungssicherheit besteht. Ein Arbeitgeber, der nach \u00dcberwindung vieler b\u00fcrokratischer H\u00fcrden Fl\u00fcchtlinge eingestellt hat, wird es sich gut \u00fcberlegen, Fl\u00fcchtlinge einzustellen, wenn er \u2013 wie mehrfach geschehen \u2013 f\u00fcrchten muss, dass gut eingearbeitete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Arbeitsplatz weggeholt werden, um sie abzuschieben. Damit verliert er nicht nur investiertes Betriebskapital, sondern wom\u00f6glich auch eine k\u00fcnftige Fachkraft, die er h\u00e4nderingend gesucht, aber auf dem Arbeitsmarkt bis dato nicht gefunden hatte. Dies richtet betriebs- und volkswirtschaftlichen Schaden an &#8211; besonders in Mangelberufen. Die Auswirkungen auf die anderen dort Besch\u00e4ftigten sind massiv, vor allem wenn auch dies Migranten sind. Die vorgeschlagene Erg\u00e4nzung zum Aufenthaltsgesetz h\u00e4tte zudem den Vorteil, dass laufende Asylverfahren des definierten Www.spd-breisgau-hochschwarzwald.de Seite 13 Personenkreises beendet und die Verwaltungsgerichte entlastet werden. Dar\u00fcber hinaus entsteht Rechtssicherheit f\u00fcr Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe und nat\u00fcrlich die Gefl\u00fcchteten. Angesichts der derzeitigen \u00dcberlastung der Verwaltungsgerichte ist es von hohem Interesse, die Gesetzes\u00e4nderung zeitnah umzusetzen. Der von der AG Migration und Vielfalt Breisgau den Gremien der SPD mit vorgelegte Gesetzesentwurf lautet:<\/p>\n<p><strong>Antrag auf Erg\u00e4nzung des Aufenthaltsgesetzes (Gesetz \u00fcber den Aufenthalt, die Erwerbst\u00e4tigkeit und die Integration von Ausl\u00e4ndern im Bundesgebiet), zuletzt ge\u00e4ndert am 08.03.2018: Erg\u00e4nzung des Abschnitts 3: Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung um den neuen \u00a7 17 c. <\/strong><\/p>\n<p>Ausl\u00e4nder, die derzeit bereits mit einer Aufenthaltsgestattung zur Durchf\u00fchrung des Asylverfahrens in Deutschland leben oder in Deutschland geduldet sind, erhalten unabh\u00e4ngig vom Ausgang des Asylverfahrens und des Einreisewegs eine <strong>Aufenthaltserlaubnis<\/strong>, wenn sie eine anerkannte Ausbildung begonnen haben f\u00fcr die gesamte Dauer der Ausbildung. Sollte die Ausbildung abgebrochen werden, ist die M\u00f6glichkeit gegeben, innerhalb von 9 Monaten eine andere Ausbildung zu beginnen. Nach Ende der Ausbildung erhalten diese Personen eine <strong>Niederlassungserlaubnis<\/strong>, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung innerhalb einer Frist von 9 Monaten ein Arbeitsverh\u00e4ltnis beginnen, das es ihnen erm\u00f6glicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und wenn sie bis dahin in Deutschland nicht straff\u00e4llig geworden sind. Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist der Nachzug von Ehepartnern und Kindern m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Erg\u00e4nzung des Abschnitts 4: Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbst\u00e4tigkeit um den neuen \u00a7 18 e. <\/strong><\/p>\n<p>Ausl\u00e4nder, die derzeit bereits mit einer Aufenthaltsgestattung zur Durchf\u00fchrung des Asylverfahrens in Deutschland leben oder in Deutschland geduldet sind, sollen unabh\u00e4ngig vom Ausgang des Asylverfahrens und des Einreisewegs eine <strong>Aufenthaltserlaubnis<\/strong> f\u00fcr drei Jahre erhalten, wenn sie seit mindestens 6 Monaten in einem ungek\u00fcndigten Arbeitsverh\u00e4ltnis besch\u00e4ftigt sind, das es ihnen erm\u00f6glicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Sollten sie innerhalb der drei Jahre arbeitslos werden, sollen sie die M\u00f6glichkeit erhalten, innerhalb von 6 Monaten ein neues Arbeitsverh\u00e4ltnis vorzuweisen. Nach drei Jahren Besch\u00e4ftigung in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis, das es ihnen erm\u00f6glicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sollen diese Personen eine <strong>Niederlassungserlaubnis<\/strong> erhalten, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis nicht gek\u00fcndigt ist und wenn sie bis dahin in Deutschland nicht straff\u00e4llig geworden sind. Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist der Nachzug von Ehepartnern und Kindern m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die AG Migration und Vielfalt Breisgau, eine Arbeitsgemeinschaft der SPD-Kreisverb\u00e4nde Freiburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald legt schnell umsetzbaren Antrag zur Verbesserung der Situation Gefl\u00fcchteter in Ausbildung und mit Arbeitsplatz vor: Damit Fl\u00fcchtlinge mit Arbeitsplatz bleiben d\u00fcrfen (ver\u00f6ffentlicht am Fr, 27. 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